Kanzlei Gabl

Steuerrecht

Zumindest die Einkommensteuer betrifft jeden Bürger, weshalb vorliegend nur kurz auf diese eingegangen wird. Aber das Steuerrecht hat auch Einfluss auf viele andere Bereiche, insbesondere im Rahmen von Vertragsgestaltungen.
Die Einkommensteuer ist nicht nur für den Staat sondern auch für jeden Bürger die wesentlichste Steuerart. Jeder hat damit zu tun, ob Arbeitnehmer, Rentner oder Sonstige. Jeder muss sich irgendwann damit beschäftigen. Aufgrund der Vielzahl der Abzugsmöglichkeiten von Werbungskosten und Sonderausgaben gestaltet sich jede Steuererklärung individuell und es ist auf viele Sachverhalte zu achten.

Ein Tierhalter zum Beispiel kann nicht nur seine Auto-, und Privathaftpflicht abziehen, sondern auch seine Tierhaftpflicht. Jeder Steuerpflichtige sollte das ganze Jahr schon daran denken, dass er im nächsten Jahr seine Steuererklärung abgeben muss oder will und sich dementsprechend schon wesentliche Aufzeichnungen machen, um im Nachhinein keine wichtigen Dinge zu vergessen. Durch systematische Aufzeichnungen kann man sich viel Zeit ersparen, denn auch das Suchen von Belegen, die man seinem steuerlichen Berater, ob Steuerberater oder Rechtsanwalt, bringt, kann manchmal sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Vergessen Sie nicht, dass die Lohnsteuer nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer ist, also sozusagen eine Vorauszahlung.

Insbesondere Unternehmer, welche auch ins EU-Ausland liefern sollten sich mit den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechtes auseinandersetzen. Für kleinere Unternehmer sind hier insbesondere Lieferschwellen wichtig und interessant.