Kanzlei Gabl

Mandatsübernahme

Allein durch die Nutzung unserer Internet-Seiten entsteht kein Mandatsverhältnis oder sonstiges Vertragsverhältnis.
Eine rechtsverbindliche Mandatierung erfolgt nur, wenn Sie uns eine von Ihnen unterschriebene Originalvollmacht per Post zusenden und die Mandatsübernahme von uns schriftlich bestätigt wird. Einen entsprechenden Vollmachtvordruck erhalten Sie umgehend auf Anfrage.
Gerne können Sie uns auch per Email oder telefonisch kontaktieren.
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